Allgemeine Geschäftsbedingungen der scNet GmbH Essen

 

1. Gültigkeit der Bedingungen

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist.

2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

3. Preise

3.1 Soweit eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich unverpackt ab Haupt­ vertriebsstelle.

3.2 Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

4. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrübergang

4.1 Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B. voll­ ständige Beibringung etwaiger bereitzustellender Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden. Bei nachträglichen Änderungs­ oder Ergänzungswünschen des Käufers wird die Lieferzeit angemessen verlängert.

4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versand­ bereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.

4.3 Im übrigen sind wir berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe, von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik oder Aussperrung, Rohstoff­ oder Energiemangel sowie Betriebs­ oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten, Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. 4.4 Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.

5. Annahmeverzug des Käufers

5.1 Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlan­ gen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

5.2 Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

5.3 Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, solange er an der Annahme der Ware durch höhere Gewalt (Ziff. 4.3, Satz 2) gehindert ist.

5.4 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren Räumen mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat, dem Käufer in Rechnung zu stellen.

6. Zahlungen

6.1 Alle Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt, Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskonto­ und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers.

6.2 Ersatzteile sowie Reparaturen und vergleichbare Dienstleistungen werden nur gegen netto Kasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt.

6.3 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßigen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußert werden.

Der Käufer tritt hiermit im voraus bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer bleibt zum Einzug dieser Forderungen berech­tigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Eingezogene Beträge hat er sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.

7.2 Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit ihr Betrag unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7.3 Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

7.4 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs anderen Personen zu überlassen.

7.5 Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.

7.6 Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer wird die scNet GmbH Miteigentümer an den neuentstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitver­ wendeten fremden Waren.

8. Zahlungsverzug

8.1 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs­ oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn ­ auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit ­ sofort fällig. Vom Eintritt der Verzuges an sind wir berechtigt Verzinsung in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

8.2 Weiterhin sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware an uns oder einen beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt.

8.3 Auf unser Verlangen ist der Käufer ferner verpflichtet, uns ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhan­ denen Waren und eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, welche die Namen und Adressen der Schuldner und die Höhe der Forderungen enthalten muß, zu übermitteln. Außerdem hat der Käufer auf unser Verlangen den Schuldnern die Forderungsabtretungen anzuzeigen, wobei es uns freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.

9. Beanstandungen und Sachmängel

9.1 Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen einer zuge­sicherten Eigenschaft zählt, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der feh­lerhaften Teile. Unsere Gewährleistungspflichten können wir auch dadurch erfüllen, dass wir Baugruppen durch Austauschbaugruppen ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

9.2 Nach §434 BGB ist eine Sache mangelfrei, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Hat sie die Beschaffenheit nicht, kann der Käufer die Rechte auf Nacherfüllung 24­Monate lang (gilt nur für private Verbraucher!) geltend machen. Der Käufer (gilt nur für private Verbraucher!) muss nach 6 Monaten im Zweifel beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Für gewerbliche Vertragspartner beträgt die Verjährung 12 Monate, der Käufer muss bei Zweifeln immer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Bei Gebrauchtgeräten übernehmen wir keine Gewährleistung, es sei denn diese wurde explizit zusätzlich im Kaufvertrag vereinbart.

Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der scNet GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der scNet GmbH über. Ist die scNet GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, sind mehr als 2 Nachbesserungsversuche erfolglos, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die scNet GmbH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt. Etwaige offen­ sichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.

9.3 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung (z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Ver­zögerung) kann der Käufer in keinem Fall einen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

9.4 Eine Ersatzleistung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behand­lung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellungsbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Gewährleistung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen werden, die von uns nicht zugelassen sind.

9.5 Soweit der Hersteller für die gelieferte Ware eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ­ soweit sie über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus geht ­ ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Übernahme der Versand­und Arbeitskosten durch die scNet GmbH besteht nicht.

9.6 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, das ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweiligen gültigen Verrechnungssätzen der scNet GmbH berechnet.

9.7 Wir weisen den Kunden daraufhin, das nach gegenwärtigem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern weder eine bestimmte Eigenschaft bezüglich einzelner Softwareprogramme zu, noch treffen wir eine Aussage oder Empfehlung hinsichtlich der Tauglichkeit der Softwareprogramme für Kundenzwecke­ oder Bedürfnisse. Insoweit trifft uns auch keine Hinweis­ oder Aufklärungspflicht.

9.8 Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung oder den Verlust von Daten, die bei der Verwendung von uns gelieferter Software oder Hardware eventuell beschädigt werden oder verloren gehen. Der Kunde muß seinerseits sicherstellen, daß sämtliche seiner Daten jederzeit ­ in den für die Relevanz der Daten erforderlichen Abständen ­ in maschinenlesbarer Form gesichert werden, so dass diese mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Es sei denn, daß wir deren Verlust oder Beschädigung grob fahr­ lässig oder vorsätzlich verursacht haben.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

10.2 Kann die gelieferte Ware durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter Ziffer 9. entsprechend. Im übrigen haften wir bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Abtretungsverbot

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

12. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden perso­nenbezogenen Daten in unserer EDV­Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

13. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirk­samen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweckweitgehend erreichen.

14. EG-Einfuhrumsatzsteuer

14.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die scNet GmbH zu erteilen.

14.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand ­insbesondere eine Bearbeitungsgebühr­ der bei der scNet GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

14.3 Jegliche Haftung der scNet GmbH aus Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhr­umsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, sowie von seiten der scNet GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

 

II. Zusätzliche Bedingungen für Software-Leistungen

1. Standardprogramme: Der Leistungsumfang von Standard­Software (Grundsatzprogrammpakete und Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen Leistungsbeschreibung des Herstellers festgelegt die im Web und auf der Verpackung angeben ist. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs­ und Austauschmaßnahmen. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung der fehlerhaften Hard­ und Softwareteile zu unseren Händen eine komplette Datensicherung vorzunehmen.

4. Urheberrecht: Der Käufer erhält an der Software einschließlich der gelieferten System­Software ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an der Software mitsamt den daraus abgeleiteten Programmen oder Programmteilen sowie an der dazugehörigen Dokumentation verbleiben im Eigentum des Herstellers.

 

III. Zusätzliche Bedingungen für Maschinenreparaturen

1. Kosten: Bei Reparaturen werden die tatsächlich angefallenen Arbeits­ und Wegezeiten, Fahrkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet.

2. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach nur annähernd verbindlich.

3. Transport: Falls Maschinen zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk gebracht werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4. Mängel: Etwaige offen erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Reparatur schriftlich zu melden.

IV. Zusätzliche Bedingungen bei Schulungsmaßnahmen

 

1. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, auf Anforderung des Auftraggebers diesem bzw. dessen Personal im Rahmen eines getrennt abzuschließenden Schulungsvertrages in die Bedienung der Computeranlage einschließlich Anwendungsberatung auf Kosten des Auftraggebers einzuweisen und zu schulen.

2. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für ein bestimmtes Ergebnis, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist